Antrag zur Meldungsunterbrechung

Hinweis

Über die Antragsart "Befristete Meldungsunterbrechungen" können Sie das Aussetzen der Meldungsübermittlung für die Dauer von 3 Montaten beantragen.

Für die Bewilligung des Antrags ist die Angabe eines/mehrerer Gründe obligatorisch. Nach Ablauf des Unterbrechungszeitraums ist eine Verlängerung erneut zu beantragen.

Antrag zur befristeten Meldungsunterbrechung

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Hier ist Ihre von LKR NRW vergebene 6-stellige Meldestellen-Nummer anzugeben.
Bei Krankenhäuser ist hier immer die Krankenhaus-Meldestellennummer ("Hauptmeldestellen-ID") zu wählen. Anträge auf Ebene einer Abteilungsmeldestelle sind nicht möglich und werden vom LKR NRW abgelehnt.

Hinweis

Hier ist die Bezeichnung (Name der Praxis oder Einrichtung) anzugeben.

Grund des Antrags / zwingende Erläuterungen Hinweis

Die Antragstellung ist zu begründen, dabei ist die Begründung so ausführlich und aussagekräftig zu formulieren, dass der Sachgrund für die Befristete Meldungsunterbrechung für das LKR NRW nachvollziehbar wird.


Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.
Die Person muss den Antrag zusätzlich unterschreiben und im Sinne des LKR NRW eine
Meldepflichtige Person sein. Diese sind:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt








Hinweise & Informationen zum Antrag

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung einer Befristeten Meldeunterbrechung

(Stand: 30.04.2024)

 

Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Umstände einer Befristeten Meldeunterbrechung für die Dauer von drei Monaten aus technischen und/oder organisatorischen Gründen. Die Notwendigkeit, eine Regelung zur Befristeten Meldeunterbrechung zu schaffen, ergibt sich aus der Meldestellenpraxis, die in Ausnahmefällen das befristete Aussetzen der Meldetätigkeit begründet.

 

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

 

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen für die Meldetätigkeit vor dem Hintergrund der Meldepflicht und das Einhalten von Meldefristen bilden u.a. §§ 12, 15 und 25 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).
 

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die Beantragung einer Befristeten Meldeunterbrechung sind die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘. Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten:

  • Im Krankenhaus:  Mitglieder der Geschäftsführung (soweit sie durch frei zugängliche Informationen im Internet identifiziert werden können)
  • Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
  • In der niedergelassenen Praxis: der Praxisinhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
  • In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

 

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind schriftlich über das vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellte Formular zu stellen und mit einer Begründung im Freitextfeld des Antrages zu versehen.

Die Begründung ist so ausführlich und aussagekräftig zu formulieren, dass der Sachgrund für die Befristete Meldungsunterbrechung für das LKR NRW nachvollziehbar wird.

Alle Anträge sind - unterschrieben von der meldepflichtigen Person - per Post/Mail an das LKR NRW zu übermitteln.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben sind, werden abgelehnt.

Anträge, die ohne bzw. ohne nachvollziehbaren Sachgrund im Freitextfeld gestellt werden, können nicht bearbeitet werden.

 

4. Wirkung der Befristeten Meldungsunterbrechung

Die Befristete Meldungsunterbrechung wird nach Antragsprüfung einmalig für die Dauer von drei Monaten gewährt und nicht automatisch verlängert.
Während der Geltungsdauer der Befristeten Meldungsunterbrechung hat die Meldestelle die Pflicht, die der Befristeten Meldungsunterbrechung zu Grunde liegenden Ursachen dauerhaft zu beseitigen.

Nach Ablauf der Befristeten Meldungsunterbrechung hat die Meldestelle die Meldetätigkeit ohne Erinnerung durch das LKR NRW aufzunehmen und alle Meldungen, die während der Befristeten Meldungsunterbrechung entstanden sind, unverzüglich an das LKR NRW zu melden.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Befristeten Meldungsunterbrechung besteht nicht.

 

Bochum, Mai 2024

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld